Vermögenswirksame Leistungen werden vom Arbeitgeber in Form von Geldleistungen dem Arbeitnehmer zur Verfügung gestellt. Diese Leistungen werden entweder durch den Tarifvertrag oder den Arbeitsvertrag geregelt. Der Arbeitgeber überweist die Vermögenswirksamen Leistungen direkt auf das Konto des Arbeitnehmers. Je nach Regelung kann oder muss der Arbeitgeber selbst etwas dazu zahlen.
Vermögenswirksame Leistungen sind sehr hilfreich Möglichkeit um zu sparen und werden von vielen Arbeitgebern zur Verfügung gestellt. Nach dem 5. Vermögensbildungsgesetz werden die Vermögenswirksamen Leistungen gesetzlich mit einer Arbeitnehmersparzulage gefördert. Doch nicht alle Arbeitnehmer nutzen die Chance. Dabei kann sich das Extra-Geld vom Chef richtig lohnen: Bis zu 40 Euro können dem Arbeitnehmer zu stehen. Des weiteren stehen dem Arbeitnehmer noch gesetzliche Fördermittel zu.
Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen
Selbstständige, Rentner und Freie Mitarbeiter haben allerdings keinen Anspruch auf Vermögenswirksame Leistungen. Für alle anderen steht im Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung ob Sie berechtigt sind Vermögenswirksame Leistungen zu bekommen oder nicht. Für den Arbeitgeber besteht also keine gesetzliche Pflicht den Arbeitnehmer mit Vermögenswirksamen Leistungen zu unterstützen. Dem Arbeitnehmer stehen Investmentfond, Bausparvertrag, Banksparplan oder die betriebliche Altersvorsorge als Anlagemöglichkeiten zur Verfügung. Eine direkte Auszahlung ist nicht möglich. Die Vermögenswirksame Leistungen werden vom Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn gezahlt. Als Sonderleistung kann der Sparer am Jahresende vom Staat zusätzlich einen Bonus erwarten. So lohnt es sich auf jeden Fall die Vermögenswirksame Leistungen in Anspruch zu nehmen. Stellt der Arbeitgeber allerdings keine vermögenswirksamen Leistungen zur Verfügung so besteht die Möglichkeit, das ein Teil des Arbeitslohnes vom Arbeitgeber direkt in eine Anlageform überwiesen wird. In jedem Fall stellt die Vermögenswirksame Leistung eine prima Möglichkeit dar für das Alter vorzusorgen oder zu investieren.


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